ProKuS – Projekte der Kultur- und Sozialarbeit e.V.
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  • Mut   
  • Zuverlässigkeit
  • Achtsamkeit

§ 30 SGB VIII Erziehungs­beistand­schaften

Der Erziehungsbeistand begleitet Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Problemlagen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfelds. Dabei wird mit den Personensorgeberechtigten zusammengearbeitet und zur Lösung von Erziehungsproblemen im Familienalltag beigetragen. Im Unterschied zur sozialpädagogischen Familienhilfe steht hier stärker das Kind/der Jugendliche und dessen Wunsch nach Unterstützung im Mittelpunkt des sozialpädagogischen Handelns.

Ziele:
  • Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
  • Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbezug des sozialen Umfeldes
  • Stärkung des Selbsthilfepotentials
  • (Wieder-)Gewinnung der Fähigkeit zu Problemlösung und Alltagsbewältigung
  • Aufbau und Förderung der sozialen Kontakte
  • Förderung der Verselbständigung
  • Abklärung zu möglichen weiterführenden Hilfen
  • Förderung der familialen Reintegration nach einer Fremdunterbringung